14. und 15. September 2024 in Empfingen
 

Das ist Hohenzollern 

Georg Friedrich Prinz von Preußen.

Schirmherr des Hohenzollern-Marktes ist:

Georg Friedrich Prinz von Preußen






1850 fielen die beiden ehemaligen Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen an Preußen. Zuvor hatten die beiden Fürsten im Zuge der Revolution von 1848/49 in Deutschland und in ihren Ländern am 7. Dezember 1849 abgedankt. Beide Herrscherhäuser hatten bereits seit 1695 bzw. 1707 Erbverträge mit Preußen.

Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. zögerte zunächst, die beiden Fürstentümer zu übernehmen. Sein Historiker Rudolf von Stillfried-Rattonitz machte daraufhin klar, dass im Ablehnungsfalle sich die schwäbischen Fürsten „dem 400-jährigen württembergischen … Erbfeinde unvermeidlich in die Arme werfen [müssten]“, eine Schmach, die der König nicht dulden könne. Im Mai 1849 genehmigte der König einen Vertrag über den Anschluss, der am 7. Dezember 1849 unterzeichnet wurde. Die Besitzergreifung durch den preußischen Staat erfolgte am 6. April 1850 in Sigmaringen bzw. am 8. April in Hechingen. Danach wurden die beiden Fürstentümer zu einem Regierungsbezirk mit Verwaltungssitz in Sigmaringen zusammengefasst. Während des Deutschen Krieges kam es vom 27. Juni bis 6. August 1866 im Namen des Deutschen Bundes zur Besetzung durch württembergische Truppen.

Mit der Bildung von Provinzialverbänden bekamen auch die Hohenzollerischen Lande eine Selbstverwaltung, den Landeskommunalverband der Hohenzollerischen Lande, für den ein Kommunallandtag gewählt wurde. Beide bestanden bis 1973, als die hohenzollerischen Kreise Hechingen und Sigmaringen in ihrer bisherigen Form aufgelöst wurden. Das Appellationsgericht war zunächst bis 1879 das Gericht in Arnsberg. Danach war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig. Das höhere Schulwesen und das Medizinalwesen unterstanden dem Oberpräsidium der Rheinprovinz.

Die Verwaltung des Regierungsbezirks Sigmaringen, der Aufgaben der Landesregierung wahrnahm, war zunächst in die sieben hohenzollerischen Oberämter Gammertingen, Haigerloch, Hechingen, Ostrach, Sigmaringen, Trochtelfingen und Wald untergliedert. 1925 wurden die zu dieser Zeit noch bestehenden Oberamtsbezirke Gammertingen, Haigerloch, Hechingen und Sigmaringen zu den beiden neuen Oberämtern Hechingen und Sigmaringen zusammengefasst. Zur Zeit des Nationalsozialismus gehörte das Gebiet zum NSDAP-Gau Württemberg-Hohenzollern unter Gauleiter und Reichsstatthalter in Württemberg Wilhelm Murr, dem auch immer mehr staatliche Aufgaben zufielen (Reichsverteidigungskommissar im Wehrkreis V 1939; Führer des Volkssturms 1944), blieb aber formal ein preußischer Regierungsbezirk. Ein Reichsgau Württemberg-Hohenzollern kam nicht mehr zustande.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Bestandteil der französischen Besatzungszone. Die Militärregierung vereinigte es 1946 mit dem südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg zum Land Württemberg-Hohenzollern mit Tübingen als Hauptstadt. Die Landkreise Hechingen und Sigmaringen wurden dabei erhalten, auch als Württemberg-Hohenzollern 1952 in Baden-Württemberg aufging.


Bei der Kreisreform Baden-Württemberg 1973 wurden die Grenzen Hohenzollerns verwischt. Das Gebiet teilt sich heute auf neun Landkreise in drei Regierungsbezirken auf, die allesamt auch nicht-hohenzollernsche Gebiete umfassen. Der Großteil liegt im Landkreis Sigmaringen und im Zollernalbkreis, deren Grenzen zum Teil (vor allem im Norden) noch mit jenen von Hohenzollern übereinstimmen. Kleinere Anteile liegen östlich davon in den Landkreisen
Reutlingen, Biberach und Ravensburg (im letzteren die südlichste Exklave von Hohenzollern, Achberg), die wie der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zum Regierungsbezirk Tübingen gehören. Westlich angrenzend liegen kleinere Gebiete in den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Konstanz (Regierungsbezirk Freiburg) sowie Freudenstadt (Regierungsbezirk Karlsruhe).

Quelle: Wikipedia

Das ist das Gebiet des ehemaligen Hohenzollern.